Gemeinschaftliche Marktordnung (GMO)

De Schakel ist eine von der Europäischen Union anerkannte Erzeugergemeinschaft und kann daher EU-Subventionen im Rahmen der GMO (Gemeinschaftliche Marktordnung)-Regelung in Anspruch nehmen. Ziel dieser Regelung ist es, die Absatzposition des einzelnen Erzeugers zu stärken, indem der kollektive Absatz über Erzeugergemeinschaften gefördert wird.

Im Rahmen der GMO-Regelung können anerkannte Erzeugergemeinschaften Projektvorschläge einreichen, die dann mit maximal 50 Prozent subventioniert werden. Dabei gilt jedoch die Voraussetzung, dass die Erzeugergemeinschaft die restlichen 50 Prozent der Kosten für die Projekte selbst trägt. In der Theorie entspricht dies 4,1 Prozent des Brutto-Geldumsatzes der Erzeugergemeinschaft.
De Schakel setzt die GMO-Gelder vor allem für Anbauberatung und -betreuung und Forschung und Entwicklung ein, sowie für Projekte, die auf Absatzbündelung, Wertzuwachs, Innovation, Umwelt und Nachhaltigkeit, Anbau- und Produktionstechniken ausgerichtet sind. 

Europa GMO

Positive Verstärkung

Für de Schakel ist die Qualitätsverbesserung – von Produkten, Produktionstechnik, Produktionsprozess und der Betriebsführung im Allgemeinen – der Schlüssel, um die Position ihrer Mitgliedserzeuger zu stärken. Mehr Qualität sorgt schließlich für mehr Gewinn und damit auch für einen höheren Ertrag. DE SCHAKEL ist sich dessen bewusst, dass Qualität vor allem eine Frage des Wissens ist und dass mehr Qualität vor allem mehr Wissen voraussetzt. Daher sind Wissenserweiterung und -vermittlung auch Schwerpunkte der Politik von DE SCHAKEL und bei den Aktivitäten, die de Schakel Contractteelt  (de Schakel Vertragsanbau) bei der Implementierung dieser Politik entwickelt und realisiert.

Anerkennung

Die Anerkennung durch und die Ansprüche auf das EU-GMO-Programm sind (anerkannten) Erzeugergemeinschaften vorbehalten, die die Regeln hinsichtlich Selbstständigkeit, Transparenz und demokratischer Gemeinschaftsstruktur, des eigenen Absatzes und der Mitgliedserzeuger, die ihre gesamte Produktion an die Erzeugergemeinschaft liefern, erfüllen.

Zur Überwachung der Regeln bezüglich Mitgliedschaft und Lieferpflicht hat de Schakel ein internes System entwickelt, das die von der EU vorgeschriebenen Regeln erfüllt.
De Schakel bietet eine Anerkennung und einen Absatz für eine Reihe von Produkten, wodurch eine Lieferpflicht seitens der angeschlossenen Mitglieder besteht.

Lieferpflicht/System

  1. Anbauplan-Inventarisierung Beginn der Anbausaison
    • Aufnahme-Zeitpunkt erfolgt zu Beginn der Anbausaison bei Abstimmung von Nachfrage und Angebot

    • zu inventarisierende Anbaufläche der eigenen Betriebsnutzung

    • Unterscheidung nach anerkannten Produkten, nicht-anerkannten Produkten und übrigen (Ackerbau-)Kulturen bei der Betriebsnutzung

    • Gewährung von Freistellungen in Situationen bei Absatz außerhalb von de Schakel („BGV“-Lieferung)

    • zwischenzeitliche Ankündigung Erweiterung des Betriebs außerhalb von de Schakel von anerkannten Gemüsekulturen

  2. Vor-Ort-Kontrolle -> Meldung von Feststellungen -> Erteilung von Verwarnungen bzw. Sanktionen
  3. Anbauplan-Kontrolle Ende der Anbausaison
  4. Inventarisierung Realisierung Anbauflächen und erzielter Brutto-Geldumsatz auf gewährte Freistellungen
  5. Anbaukontrolle -> Erklärung Unterschied zur Versorgungsprognosenorm
  6. Umsatzerklärung Mitgliedserzeuger zum Wert der Lieferungen inkl. BGV-Lieferungen des betreffenden Anbaujahrs

Rechnungsprüfung (Stichprobe und sanktionierte Mitgliedserzeuger)

Mitgliedschaft/Bedingungen

  1. Bei Absatz des Produktes an de Schakel

  2. Die Mitgliedschaft ist einer einzigen Erzeugergemeinschaft vorbehalten, sofern keine gegenseitige Produktsorten-Anerkennung besteht

  3. Kontrollierbare Situation im Hinblick auf Lieferungen außerhalb der Erzeugergemeinschaft

  4. Beendigung der Mitgliedschaft zum nächsten Jahr bei schriftlicher Kündigung bis zum 1. Oktober oder in 2 vorausgehenden Jahren kein Anbaubetrieb von de Schakel anerkannten Produkten.

Teeltactualiteit